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Beitrag vom 22.03.2010
2010 - Ordnungsamt Kassel verbietet israelische Flagge
Nadja Grintzewitsch
Der vom "Bündnis gegen Antisemitismus" in der Kasseler Innenstadt aufgestellte Informationstisch erhielt vom Ordnungsamt die Auflage, das Aufhängen einer großen israelischen Flagge zu unterlassen...
...Die Begründung lautete, man müsse auf PassantInnen Rücksicht nehmen, die sich von der Fahne gefährdet und gestört fühlen könnten.
Ursprünglich hatten die VeranstalterInnen gar nicht geplant, die Flagge des jüdischen Staates aufzuhängen, sondern wollten lediglich einige Flugblätter verteilen. Die Verwaltung Kassels betonte jedoch extra das Fahnenverbot an Informationsständen und verwies auf den Vorfall im Januar 2009. Damals war es bei einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg zu Ausschreitungen gegen den pro-israelischen Informationstisch gekommen. Flugblätter wurden zerrissen, Plakattafeln umgeworfen, Mitglieder des "Bündnisses gegen Antisemitismus" (BgA) als "MörderInnen" bezeichnet - und eine Person sogar mit einer Holzlatte verletzt. Anschließend mussten sich die StandbetreiberInnen noch vom "Bundesausschuss Friedensratschlag" um Dr. Peter Strutynski (Uni Kassel) anhören, "Provokateure" zu sein und diese gewalttätigen Angriffe herbeigewünscht zu haben.
BgA-Sprecher Jonas Dörge erklärte, dass seit diesem Übergriff kein vergleichbarer Vorfall stattgefunden hätte und kritisierte die Entscheidung des Ordnungsamtes. Die öffentliche Ordnung könne schließlich unmöglich durch das Zeigen einer israelischen Flagge gestört werden. Im Falle von gewaltsamen Übergriffen auf die AktivistInnen müsse eben im Vorfeld für den entsprechenden Polizeischutz gesorgt werden.
Nach Informationen Benjamin Weinthal in der Jerusalem Post fackeln die jeweiligen zuständigen Behörden nicht lange, wenn darum geht, unangemeldete "Provokateure" zu bestrafen. Im September 2009 wurde ein Student in Bochum zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt, weil er aus Protest gegen eine anti-israelische Veranstaltung die Flagge des jüdischen Staates geschwungen hatte. Dies galt bei den Autoritäten als Provokation gegenüber den OrganisatorInnen - und war zudem nicht offiziell angemeldet.
Verwaltungstechnisch korrekt, politisch inkorrekt
Nach Angaben der Stadt Kassel ist ein Fahnenverbot an politischen Informationsständen, ebenso wie die Untersagung von Megafonen, "aus Gründen der Vorsicht" generell üblich. Die AktivistInnen erhielten "keine Sonderbehandlung", so Pressesprecher Hans-Jürgen Schweinsberg. Bei einer Versammlung hingegen läge der Fall anders. Eine verwaltungstechnische Nuance, die jedoch weit reichende Folgen hat. Denn in den vergangenen Monaten hatten in Kassel immer wieder iranische DemonstrantInnen - UnterstützerInnen der Demokratiebewegung - eine unübersehbare grün-weiß-rote Flagge an ihren Ständen befestigt. Zu Recht, begründete das Ordnungsamt – denn schließlich hätten diese zuvor auch eine Versammlung angemeldet.
Eine antisemitische Einstellung darf man der Verwaltung von Kassel trotz alledem nicht vorwerfen – allerhöchstens einen übersteigerten Hang zur Paragraphenreiterei.
Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:
Gewalttätige DemonstrantInnen verhinderten in Hamburg die Vorführung eines Films von Claude Lanzmann (2009)
Quellen:
Fahnenverbot: "Israelische Flagge könnte Passanten stören" vom 19.03.2010 (www.nordhessische.de)
German city bans Israel flag – again vom 21.03.2010 (Jerusalem Post)